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Die Kampfjets der US-Luftwaffe
sorgten jahrzehntelang für Fluglärm. Gegen die Lärmbelastung durch
eine zivile Nutzung der ehemaligen Air Base wehrte sich die
Bürgerinitiative "Bürger gegen Nachtflug".
Archiv-Foto: Friedemann Vetter.
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Neues in Sachen Entschädigung für den Fluglärm von
Spangdahlem:
Einem der verbliebenen drei Kläger hat der Bund ein
Vergleichsangebot gemacht und zwar ohne einen Grundbucheintrag.
Die beiden anderen Kläger sind darüber und über den
weiteren Verlauf der letzten Verhandlung empört. Sie werden den ihnen
aktuell angebotenen Vergleich mit Grundbucheintrag auf jeden Fall ablehnen.
Zum Hintergrund: 2002 hatten etwa 90 Binsfelder einen
Vergleich des Bundes angenommen, zu dem ein Grundbucheintrag gehörte. In dem
Eintrag steht, dass sich die Einzelnen verpflichten, den Betrieb des
Flugplatzes und den damit verbundenen Lärm uneingeschränkt zu dulden.
Bereits seit mehr als einem Jahrzehnt wird in Binsfeld um die
Fluglärmentschädigung gestritten.
Die Entschädigungspraxis des Bundes sowie seine
Argumentation vor Gericht, wo er in niederer Instanz unterlegen war,
wechselte seit dem häufig.
Nach wie vor uneins sind sich der Petitionsausschuss des
Deutschen Bundestags und das Bundesverteidigungsministerium darüber, wie
Grundstücksbesitzer rund um die Air-Base Spangdahlem für Fluglärm
entschädigt werden. Auch eine Anhörung des Parlamentarischen Staatssekretärs
im Verteidigungsministerium Walter Kolbow am Mittwoch in Berlin hat laut der
Bundestagsabgeordneten Ulrike Höfken (Bündnis90/Grüne) keine Annäherung der
Positionen gebracht. Gemeinsam mit ihrer Kollegin Elke Kiltz vertritt Höfken
die Auffassung, dass die Bundesregierung weiter in der Pflicht steht, eine
gerechte Entschädigungslösung für die Fluglärm geschädigten Bürger zu
finden. Positiv vermerken sie, dass das Verteidigungsministerium bereit sei,
weitere Lösungsmöglichkeiten im Sinne der Betroffenen zu erörtern.
Hintergrund der Meinungsverschiedenheiten ist, dass sich das Ministerium
nicht in der Lage sieht, "der Empfehlung des Petitionsausschusses zu folgen,
allen Eigentümern der innerhalb der Entschädigungszone des
Militärflugplatzes Spangdahlem gelegenen Wohngrundstücke eine einheitliche
Fluglärmentschädigung zu zahlen", teilt Höfken mit. Diese
Entschädigungspraxis hält sie für nicht nachvollziehbar. Es könne nicht
sein, dass Fluglärm geschädigte Bürger in Binsfeld in einem bedeutend
ungünstigeren Maßstab entschädigt werden sollen als Grundstückseigentümer in
Herforst.
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Von unserem Redakteur
MARCUS HORMES
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| Herforster Bürger, die wegen der
Wertminderung ihrer Grundstücke Geld vom Bundesministerium der
Verteidigung fordern, fühlen sich wie auf einer Achterbahnfahrt. Nicht
irgendein Bundestagsabgeordneter, sondern der Petitionsausschuss war
ihnen beigesprungen - und das mit einstimmigem Votum. Doch das
Ministerium sieht darin keinen Anlass, irgend etwas zu ändern.
Hintergrund ist die ungleiche Behandlung von Anwohnern. Die beiden
Petenten aus Herforst sollen nach einem Vergleichsvorschlag aus dem Jahr
2001 nur 15 Prozent des Verkehrswerts ihrer Grundstücke bezahlt bekommen
(theoretisch bis zu 36 813 Euro), abzüglich jedoch 0,5 Prozent pro Jahr
von 1952 bis zum Bauantrag. Diese Regelung gilt für Grundstücke mit
einem Verkehrswert von mehr als 180 000 Euro.
Beispiel: Wer 1977 gebaut hat, muss für die 26 Jahre von 1951 bis
1977 einen Abschlag von 13 Prozentpunkten hinnehmen. Er bekommt also
statt 15 nur noch zwei Prozent des Verkehrswerts.
Für Grundstücke mit einem Verkehrswert von maximal 180 000 Euro gab
es hingegen aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin pauschal 20
Prozent des Verkehrswerts, also maximal 36 813 Euro.
"Es kann nicht angehen, dass im selben Zeitpunkt der eine Nachbar mit
20 Prozent und der andere mit zwei Prozent entschädigt wird, obwohl
beide in gleicher Weise vom Fluglärm betroffen sind", schrieb der
Ausschuss. Das Ministerium solle deshalb "prüfen, ob die Petenten
unabhängig vom Verkehrswert wenigstens pauschal mit dem bisherigen
Höchstbetrag von 36 813 Euro entschädigt werden können".
Dies lehnt das Ministerium ab. Nach ständiger Rechtsprechung seien
Entschädigungsansprüche dann ausgeschlossen, wenn die Anspruchsteller
"in den Lärm hinein" gebaut oder ein Haus erworben haben, obwohl sie
sich der Auswirkungen bewusst waren. Das sei um so eher bewusst der
Fall, je jünger ihre Gebäude seien. Daher seien jährliche Abschläge
sinnvoll.
"Die Lärmschutzzone gab es damals doch noch gar nicht", gibt dagegen
Günther Burghardt, einer der beiden Petenten und Vertreter der
"Interessengemeinschaft für Fluglärmgeschädigte", zu bedenken. "Die
Leute haben damals ohne entsprechende Auflagen gebaut." Die
Stellungnahme des Ministeriums sei "bitter", allerdings stehe ein
offizieller Bescheid vom Petitionsausschuss noch aus.
AufTV -Anfrage verweist Ewald Zimmermann vom Berliner
Sekretariat des Petitionsausschusses auf eine Antwort der
Bundesregierung, die "nicht im Sinne des Ausschusses" verfasst sei. Der
Bundestag müsse nun mit dieser Antwort umgehen. Beim Ortstermin des
Ausschusses am Mittwoch, 12. Januar, in Speicher, seien die Herforster
Petenten nicht eingeladen, sondern Vertreter der "Bürgerinitiative gegen
die Erweiterung der Air-Base Spangdahlem" (Bigas). Das bestätigt den
Eindruck von Bürgermeister Rudolf Becker: "Der Ausschuss betrachtet die
Eingabe aus Herforst als abgeschlossen. Aber es bleibt dabei: Die
geltende Entschädigungsregelung ist ungerecht. Dagegen klagen können
nicht wir, sondern nur die Grundstückseigentümer." |
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| Zwei Bürger aus Herforst (Kreis
Bitburg-Prüm) hatten im September prominente Rückendeckung bekommen. Der
Petitionsausschuss des Bundestags monierte, dass die
Entschädigungspraxis wegen Wertminderung im Umfeld des Spangdahlemer
Flugplatzes gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoße (derTV
berichtete).
Die kalte Dusche folgte jedoch durch einen Brief aus dem Ministerium
an Rudolf Becker, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Speicher. "Ich sehe
mich aus Rechtsgründen nicht in der Lage, der Empfehlung des
Petitionsausschusses zu entsprechen", schreibt Staatssekretär
Klaus-Günther Biederbick. Beim bevorstehenden Besuch des
Petitionsausschusses am 12. Januar in Speicher sollen die Herforster
Fälle denn auch kein Thema mehr sein. |
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| Das Oberlandesgericht (OLG)
Koblenz war heute mit drei Richtern in Binsfeld, um sich selbst
einen Eindruck vom Fluglärm zu verschaffen. Bei dem Termin ging es
um zwei Verfahren zur Fluglärmentschädigung. Die Binsfelder, die es
führen, haben dem Vergleich, den der Bund bereits vor zwei Jahren
angeboten hat, nicht akzeptiert. Der Vergleich, der von etwa 90
Binsfeldern akzeptiert worden war, ist verbunden mit einem
Grundbucheintrag. Beide Kläger lehnten trotz eines neuen Angebotes
heute wiederum einen Vergleich ab, der ebenfalls mit einem
Grundbucheintrag verbunden gewesen wäre. Auch in einem dritten
Streitfall läuft noch ein Verfahren vor dem OLG. |
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Von unserer Redakteurin
MARION MAIER
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| Lärm, bei dem Konversation unmöglich
wird: Der Sachverständige des Gerichts, Dr. Kühnert, misst beim
Ortstermin des Gerichts in Binsfeld den Krach der Flieger.
Spitzenwert an diesem Tag: 95 Dezibel.Foto: Marion Maier |
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"11.15 Uhr, Zwei Flieger in geringer Höhe: Der Sachverständige
erklärt, der Geräuschpegel liege bei 74 dB Punkt." Walter Truson,
Vorsitzender Richter beim Oberlandesgericht (OLG) Koblenz, schaltet sein
Diktiergerät wieder aus. Mit einer ganzen Reihe von Männern in Anzug und
Krawatte ist Truson heute in den Garten der Binsfelder Familie Döhr
gekommen. Zur Gruppe gehören zwei weitere Richter, der
Lärmsachverständige des Gerichts, ein Mann des
Bundesverteidigungsministeriums, mehrere Mitarbeiter des
Bundesvermögensamtes samt Chef Claus Niebelschütz, die beiden Kläger und
die Anwälte beider Seiten.
Es geht um zwei der letzten drei Verfahren wegen
Fluglärmentschädigung in Binsfeld. "Wir wollen uns einen persönlichen
Eindruck von der Lärmbelästigung machen", erklärt Richter Truson. Und
den bekommen die Juristen. Bis zu 95 Dezibel misst der Sachverständige
Dr. Kühnert. Lärm bei dem man sich beim besten Willen nicht mehr
unterhalten kann.
Doch beim Ortstermin geht es um mehr. Abseits werden die Köpfe
zusammengesteckt, Summen neu austariert. Ob die Kläger, Elmar Döhr und
Kurt Müller, einen neuen Vergleich eingehen wollten? Rund 90 Binsfelder
waren auf einen 2002 vom Bund vorgeschlagenen Vergleich eingegangen. Für
ihre Entschädigung mussten sie einen Grundbucheintrag hinnehmen, mit dem
sie die uneingeschränkte Duldung des Flugplatz-Betriebs in Spangdahlem
und des mit dem Betrieb verbundenen Fluglärms akzeptierten. Auch zu den
Vergleichen, die Döhr und Müller nun angeboten werden, gehört der
Grundbucheintrag. Doch zu einer Einigung kommt es nicht. Döhr würde den
neuen Vorschlag zwar akzeptieren, doch Müller sagt Nein zum
Grundbucheintrag. Und das Bundesvermögensamt will nur einen Vergleich
mit beiden.
"Warum besteht der Bund so auf diesem Grundbucheintrag, wenn er doch
angeblich keine Auswirkungen hat?" Müller macht aus seinem Misstrauen
keinen Hehl. Er hat das Haus, um das es geht, von seiner Tante geerbt
und die hatte vor 15 Jahren begonnen, sich mit dem Bund wegen der
Entschädigung zu streiten. Er versteht nicht, warum der Eintrag so
wichtig sein soll, wenn für nachfolgende Hausbesitzer laut Gericht klar
ist, dass sie in den Lärm gebaut hätten und nicht klagen dürften. Er
will auch der Aussage des Richters nicht glauben, der Eintrag hindere
ihn nicht daran, gegen einen Ausbau zu klagen. Wie Döhr vertraut er viel
mehr dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes Rheinland-Pfalz. Das
besage, dass der Grundbucheintrag generell auf wackligen Füßen stehe und
er eine Klage erschwere. Das wollen die letzten Widerstandskämpfer nicht
in Kauf nehmen. Wer weiß schon, was nach den Amerikanern kommt? Für Döhr
deutet alles darauf hin, dass die Amerikaner sich verabschieden werden.
Kommt auf dem erweiterten Flugplatz dann einer der größten deutschen
Frachtflughafen? Kommt das Luftfracht-Drehkreuz der Post-Tochter DHL,
das für den Hahn gerade eine Absage kassiert hat? Oder die Nato? An
Spekulationen mangelt es nicht in Binsfeld. Und auch nicht an Hoffnung.
"Vielleicht erreichen wir doch noch, dass der Grundbucheintrag
zurückgenommen wird", meint Günter Schneider, dritter noch verbliebener
Kläger beim OLG. Doch gibt er zu: "Wir kämpfen auf dem Zahnfleisch."
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aus dem Archiv der Woche 37, Rubrik Politik |
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Flugverkehr über der Eifel nahm zu |
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Der
NRW-Eifel-Bundestagsabgeordnete Dr.Wolf Bauer von der CDU bat im April
des Jahres 2003 das Bundesverkehrsministerium, ihn mit Informationen zum
Flugverkehrsaufkommen über der Eifel, in Schleiden, Hellenthal, Kall,
Nettersheim und Dahlem zu versorgen. Zunächst hatte das
Verkehrsministerium in Berlin ihn mit der Antwort „keine
überproportionale Zunahme“ abzuspeisen versucht.
Aber CDU-Mann
Bauer bliebt hartnäckig und verlangte die konkreten Überflugzahlen für
Freitag, den 6. April 2001. Dieser Termin war von den betroffenen
Bürgermeistern der entsprechenden Kommunen vorgeschlagen worden.
Das Material,
das schlussendlich Bauer zugeschickt wurde, zeigt, dass die Beschwerden
der Bürger über zunehmenden Fluglärm gerechtfertigt sind. Aus den
Flugspuren des 6. April 2001 ergibt sich in einem Raster von 10
Kilometern rund um die Stadt Schleiden, dass ein Anstieg der
Überflugzahlen gegeben ist.
Überflogen
Anfang 1998 pro Tag noch etwa 15 zivile Flugzeuge die Region, so waren
es am 8. April 2001 immerhin 21. Darüber hinaus lässt sich eine
Verschiebung der Hauptflugrouten erkennen. Die Maschinen fliegen heute
primär über Schleiden, Hellenthal und Kall, während 1998 die Flugstraße
noch neben diesen Orten vorbei lief. Über die Hälfte der Flüge ist
morgens und abends. Konkret sind auf dem Flugraster des 6. April 2001
zwischen 0.00 und 1.00 Uhr drei Flugzeuge über Schleiden auszumachen.
Zwischen 3.00 und 4.00 Uhr sind es vier Maschinen, zwischen 5.00 und
6.00 Uhr überquerte nur ein einziges Flugzeug den Südkreis der Eifel. Im
Verlauf des Tages kam es zu fünf weiteren Überflügen. Zwischen 20.00 und
0.00 Uhr dröhnten dann jedoch noch einmal acht Maschinen über den
Südkreis der NRW-Eifel hinweg.
Bauer nimmt das
Thema Fluglärm für die NRW-Eifel seit Jahren ernst. Er baggert und
baggert. Und was machen unsere Bundestags- und Landtagsabgeordneten in
der RLP-Eifel? Sie ignorieren offensichtlich das Thema komplett. Aus
Parteidisziplin? Fraktionszwang und Co.?
Wir hier in der
RLP-Eifel sind durch ansteigenden Fluglärm mehr gebeutelt als die
NRW-Eifel. Spangdahlem lässt vehement grüßen. Wir hoffen, dass Sie den
EAZ-Artikel in einer der letzten Ausgaben gelesen haben. Es kann doch
nicht wahr sein, dass manche Politiker und Behördenmenschen das Thema
des ansteigenden Fluglärms damit kaschieren, dass erst 2005 noch
dramatisch mehr Fluglärm über unsere Eifel-Landschaft niderergehen wird.
Wann wehren wir uns eigentlich? Wo bleiben unsere Landtags- und
Bundestagsabgeordneten? Und wo bleibt denn unsere Tageszeitungspresse
und das Radio? Muss wieder einmal zu wichtigen Themen die Eifel-Zeitung
das einzigste Organ zum Nutzen der Eifel-Bevölkerung sein, so wie es
schon seit Jahren beim Thema der katastrophalen
Windkraftindustrieanlagen ist? Ist in Rheinland-Pfalz seit Jahren
eigentlich die Politik gleichgeschaltet gegen die Interessen der
Eifel-Bevölkerung?
Auch hier sei
noch einmal gesagt, dass das Jahrzehnte dauernde Drama-Thema
A1-Realisierung grüßen lässt. Kleinste Hoppelschritte helfen wenig.
Schon vor über 30 Jahren wurden Unternehmer aus NRW von RLP-Politikern
und Behördenleitern in die RLP-Eifel gelockt mit dem Hinweis, dass in
wenigen Jahren die A1 von Daun, Gerolstein und Co. in Richtung NRW
befahrbar sein würde. Diese Aussagen sind aus heutiger Sicht nicht nur
unlauterer Wettbewerb, sondern waren unverschämt. Aber Politiker und
manche Beamte glauben offensichtlich, dass sie ungestraft Märchen
erzählen dürfen. Die stetig sinkende Wahlbeteiligung zeigt den großen
Politikunmut der Bevölkerung. Die meisten Politiker haben daraus aber
noch keine Schlüsse gezogen, weil sie es nicht wahrhaben wollen, dass
der Bürger vielen Politikern nicht mehr über den Weg traut.
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| diesen
Artikel finden Sie in unserer gedruckten Ausgabe Nr: 37 in der
Rubrik: Politik |
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