2003, 2004, 2005  Fluglärm und Entschädigung in Binsfeld
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2003-4-5 2002 2001 2000 1999 1998

06.10.2005    Streit um Fluglärmentschädigung geht weiter  
12.05.2005    Uneins über Lärm  
04.01.2005     Keine Änderung beim Fluglärm: Ministerium lässt die Muskeln spielen  
03.01.2005     Bund blockt ab  
02.07.2004     Die letzten Widerstandskämpfer  
19.06.2003     Lärmmessungen in Binsfeld  

17.06.2003 19:37  US-Militärs auf gepackten Koffern

 
23.04.03 Zweifelhafter Versuch

 

13.04.2003 14:28   Dockweiler: Kaum Verstöße gegen Tiefflug in der Eifel gemessen  und

13.04.2003 17:37  Schwarze Schafe des Himmels im Blick
 

 

12.04.2003   Ansichten von Binsfeld

 
   

Hier werden Zug um Zug die veröffentlichten Berichte bekannter Printmedien (in erster Linie des TV) zum Thema Lärmentschädigung gesammelt. So das man sich an zentraler Stelle über dieses langwierige Thema informieren kann. Der unterstützt mich hierbei gerne.

Streit um Fluglärmentschädigung geht weiter
06.10.2005

Die Kampfjets der US-Luftwaffe sorgten jahrzehntelang für Fluglärm. Gegen die Lärmbelastung durch eine zivile Nutzung der ehemaligen Air Base wehrte sich die Bürgerinitiative "Bürger gegen Nachtflug".

Archiv-Foto: Friedemann Vetter.

Neues in Sachen Entschädigung für den Fluglärm von Spangdahlem:

Einem der verbliebenen drei Kläger hat der Bund ein Vergleichsangebot gemacht und zwar ohne einen Grundbucheintrag.

Die beiden anderen Kläger sind darüber und über den weiteren Verlauf der letzten Verhandlung empört. Sie werden den ihnen aktuell angebotenen Vergleich mit Grundbucheintrag auf jeden Fall ablehnen.

Zum Hintergrund: 2002 hatten etwa 90 Binsfelder einen Vergleich des Bundes angenommen, zu dem ein Grundbucheintrag gehörte. In dem Eintrag steht, dass sich die Einzelnen verpflichten, den Betrieb des Flugplatzes und den damit verbundenen Lärm uneingeschränkt zu dulden. Bereits seit mehr als einem Jahrzehnt wird in Binsfeld um die Fluglärmentschädigung gestritten.

Die Entschädigungspraxis des Bundes sowie seine Argumentation vor Gericht, wo er in niederer Instanz unterlegen war, wechselte seit dem häufig.


Uneins über Lärm
12.05.2005

SPANGDAHLEM/BERLIN. (har) Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags und das Bundesverteidigungsministerium sind weiterhin unterschiedlicher Auffassung über das Thema Fluglärmentschädigung. Der Ausschuss hält die bisherige Praxis weiterhin für ungerecht.
Nach wie vor uneins sind sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags und das Bundesverteidigungsministerium darüber, wie Grundstücksbesitzer rund um die Air-Base Spangdahlem für Fluglärm entschädigt werden. Auch eine Anhörung des Parlamentarischen Staatssekretärs im Verteidigungsministerium Walter Kolbow am Mittwoch in Berlin hat laut der Bundestagsabgeordneten Ulrike Höfken (Bündnis90/Grüne) keine Annäherung der Positionen gebracht. Gemeinsam mit ihrer Kollegin Elke Kiltz vertritt Höfken die Auffassung, dass die Bundesregierung weiter in der Pflicht steht, eine gerechte Entschädigungslösung für die Fluglärm geschädigten Bürger zu finden. Positiv vermerken sie, dass das Verteidigungsministerium bereit sei, weitere Lösungsmöglichkeiten im Sinne der Betroffenen zu erörtern.

Hintergrund der Meinungsverschiedenheiten ist, dass sich das Ministerium nicht in der Lage sieht, "der Empfehlung des Petitionsausschusses zu folgen, allen Eigentümern der innerhalb der Entschädigungszone des Militärflugplatzes Spangdahlem gelegenen Wohngrundstücke eine einheitliche Fluglärmentschädigung zu zahlen", teilt Höfken mit. Diese Entschädigungspraxis hält sie für nicht nachvollziehbar. Es könne nicht sein, dass Fluglärm geschädigte Bürger in Binsfeld in einem bedeutend ungünstigeren Maßstab entschädigt werden sollen als Grundstückseigentümer in Herforst.

04.01.2005 Keine Änderung beim Fluglärm: Ministerium lässt die Muskeln spielen

HERFORST/BINSFELD. Die Hoffnungen betroffener Hausbesitzer in Herforst auf eine höhere Entschädigung wegen Fluglärms haben einen empfindlichen Dämpfer bekommen.
Von unserem Redakteur
MARCUS HORMES
 
Herforster Bürger, die wegen der Wertminderung ihrer Grundstücke Geld vom Bundesministerium der Verteidigung fordern, fühlen sich wie auf einer Achterbahnfahrt. Nicht irgendein Bundestagsabgeordneter, sondern der Petitionsausschuss war ihnen beigesprungen - und das mit einstimmigem Votum. Doch das Ministerium sieht darin keinen Anlass, irgend etwas zu ändern.

Hintergrund ist die ungleiche Behandlung von Anwohnern. Die beiden Petenten aus Herforst sollen nach einem Vergleichsvorschlag aus dem Jahr 2001 nur 15 Prozent des Verkehrswerts ihrer Grundstücke bezahlt bekommen (theoretisch bis zu 36 813 Euro), abzüglich jedoch 0,5 Prozent pro Jahr von 1952 bis zum Bauantrag. Diese Regelung gilt für Grundstücke mit einem Verkehrswert von mehr als 180 000 Euro.

Beispiel: Wer 1977 gebaut hat, muss für die 26 Jahre von 1951 bis 1977 einen Abschlag von 13 Prozentpunkten hinnehmen. Er bekommt also statt 15 nur noch zwei Prozent des Verkehrswerts.

Für Grundstücke mit einem Verkehrswert von maximal 180 000 Euro gab es hingegen aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin pauschal 20 Prozent des Verkehrswerts, also maximal 36 813 Euro.

"Lärmschutzzone gab es damals noch nicht"

"Es kann nicht angehen, dass im selben Zeitpunkt der eine Nachbar mit 20 Prozent und der andere mit zwei Prozent entschädigt wird, obwohl beide in gleicher Weise vom Fluglärm betroffen sind", schrieb der Ausschuss. Das Ministerium solle deshalb "prüfen, ob die Petenten unabhängig vom Verkehrswert wenigstens pauschal mit dem bisherigen Höchstbetrag von 36 813 Euro entschädigt werden können".

Dies lehnt das Ministerium ab. Nach ständiger Rechtsprechung seien Entschädigungsansprüche dann ausgeschlossen, wenn die Anspruchsteller "in den Lärm hinein" gebaut oder ein Haus erworben haben, obwohl sie sich der Auswirkungen bewusst waren. Das sei um so eher bewusst der Fall, je jünger ihre Gebäude seien. Daher seien jährliche Abschläge sinnvoll.

"Die Lärmschutzzone gab es damals doch noch gar nicht", gibt dagegen Günther Burghardt, einer der beiden Petenten und Vertreter der "Interessengemeinschaft für Fluglärmgeschädigte", zu bedenken. "Die Leute haben damals ohne entsprechende Auflagen gebaut." Die Stellungnahme des Ministeriums sei "bitter", allerdings stehe ein offizieller Bescheid vom Petitionsausschuss noch aus.

AufTV -Anfrage verweist Ewald Zimmermann vom Berliner Sekretariat des Petitionsausschusses auf eine Antwort der Bundesregierung, die "nicht im Sinne des Ausschusses" verfasst sei. Der Bundestag müsse nun mit dieser Antwort umgehen. Beim Ortstermin des Ausschusses am Mittwoch, 12. Januar, in Speicher, seien die Herforster Petenten nicht eingeladen, sondern Vertreter der "Bürgerinitiative gegen die Erweiterung der Air-Base Spangdahlem" (Bigas). Das bestätigt den Eindruck von Bürgermeister Rudolf Becker: "Der Ausschuss betrachtet die Eingabe aus Herforst als abgeschlossen. Aber es bleibt dabei: Die geltende Entschädigungsregelung ist ungerecht. Dagegen klagen können nicht wir, sondern nur die Grundstückseigentümer."


 

03.01.2005 Bund blockt ab
 

Fluglärm: Rückschlag für Eifeler Hausbesitzer

HERFORST/BINSFELD. (cus) Das Bundesverteidigungsministerium hat die Empfehlung des Petitionsausschusses zum Fluglärm rund um die Air-Base Spangdahlem zurückgewiesen. Die Entschädigungspraxis bleibt daher wie gehabt.

Zwei Bürger aus Herforst (Kreis Bitburg-Prüm) hatten im September prominente Rückendeckung bekommen. Der Petitionsausschuss des Bundestags monierte, dass die Entschädigungspraxis wegen Wertminderung im Umfeld des Spangdahlemer Flugplatzes gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoße (derTV berichtete).

Die kalte Dusche folgte jedoch durch einen Brief aus dem Ministerium an Rudolf Becker, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Speicher. "Ich sehe mich aus Rechtsgründen nicht in der Lage, der Empfehlung des Petitionsausschusses zu entsprechen", schreibt Staatssekretär Klaus-Günther Biederbick. Beim bevorstehenden Besuch des Petitionsausschusses am 12. Januar in Speicher sollen die Herforster Fälle denn auch kein Thema mehr sein.


02.07.2004 Die letzten Widerstandskämpfer

Binsfeld: Richter vor Ort

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz war heute mit drei Richtern in Binsfeld, um sich selbst einen Eindruck vom Fluglärm zu verschaffen. Bei dem Termin ging es um zwei Verfahren zur Fluglärmentschädigung. Die Binsfelder, die es führen, haben dem Vergleich, den der Bund bereits vor zwei Jahren angeboten hat, nicht akzeptiert. Der Vergleich, der von etwa 90 Binsfeldern akzeptiert worden war, ist verbunden mit einem Grundbucheintrag. Beide Kläger lehnten trotz eines neuen Angebotes heute wiederum einen Vergleich ab, der ebenfalls mit einem Grundbucheintrag verbunden gewesen wäre. Auch in einem dritten Streitfall läuft noch ein Verfahren vor dem OLG.
Der Streit um Fluglärmentschädigung ist noch nicht zu Ende: In zwei der drei verbleibenden Verfahren machten sich gestern Richter vor Ort selbst ein Bild vom Lärm.
Von unserer Redakteurin
MARION MAIER
 

 
 Lärm, bei dem Konversation unmöglich wird: Der Sachverständige des Gerichts, Dr. Kühnert, misst beim Ortstermin des Gerichts in Binsfeld den Krach der Flieger. Spitzenwert an diesem Tag: 95 Dezibel.Foto: Marion Maier

"11.15 Uhr, Zwei Flieger in geringer Höhe: Der Sachverständige erklärt, der Geräuschpegel liege bei 74 dB Punkt." Walter Truson, Vorsitzender Richter beim Oberlandesgericht (OLG) Koblenz, schaltet sein Diktiergerät wieder aus. Mit einer ganzen Reihe von Männern in Anzug und Krawatte ist Truson heute in den Garten der Binsfelder Familie Döhr gekommen. Zur Gruppe gehören zwei weitere Richter, der Lärmsachverständige des Gerichts, ein Mann des Bundesverteidigungsministeriums, mehrere Mitarbeiter des Bundesvermögensamtes samt Chef Claus Niebelschütz, die beiden Kläger und die Anwälte beider Seiten.

Neue Vorschläge für den Vergleich

Es geht um zwei der letzten drei Verfahren wegen Fluglärmentschädigung in Binsfeld. "Wir wollen uns einen persönlichen Eindruck von der Lärmbelästigung machen", erklärt Richter Truson. Und den bekommen die Juristen. Bis zu 95 Dezibel misst der Sachverständige Dr. Kühnert. Lärm bei dem man sich beim besten Willen nicht mehr unterhalten kann.

Doch beim Ortstermin geht es um mehr. Abseits werden die Köpfe zusammengesteckt, Summen neu austariert. Ob die Kläger, Elmar Döhr und Kurt Müller, einen neuen Vergleich eingehen wollten? Rund 90 Binsfelder waren auf einen 2002 vom Bund vorgeschlagenen Vergleich eingegangen. Für ihre Entschädigung mussten sie einen Grundbucheintrag hinnehmen, mit dem sie die uneingeschränkte Duldung des Flugplatz-Betriebs in Spangdahlem und des mit dem Betrieb verbundenen Fluglärms akzeptierten. Auch zu den Vergleichen, die Döhr und Müller nun angeboten werden, gehört der Grundbucheintrag. Doch zu einer Einigung kommt es nicht. Döhr würde den neuen Vorschlag zwar akzeptieren, doch Müller sagt Nein zum Grundbucheintrag. Und das Bundesvermögensamt will nur einen Vergleich mit beiden.

"Warum besteht der Bund so auf diesem Grundbucheintrag, wenn er doch angeblich keine Auswirkungen hat?" Müller macht aus seinem Misstrauen keinen Hehl. Er hat das Haus, um das es geht, von seiner Tante geerbt und die hatte vor 15 Jahren begonnen, sich mit dem Bund wegen der Entschädigung zu streiten. Er versteht nicht, warum der Eintrag so wichtig sein soll, wenn für nachfolgende Hausbesitzer laut Gericht klar ist, dass sie in den Lärm gebaut hätten und nicht klagen dürften. Er will auch der Aussage des Richters nicht glauben, der Eintrag hindere ihn nicht daran, gegen einen Ausbau zu klagen. Wie Döhr vertraut er viel mehr dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes Rheinland-Pfalz. Das besage, dass der Grundbucheintrag generell auf wackligen Füßen stehe und er eine Klage erschwere. Das wollen die letzten Widerstandskämpfer nicht in Kauf nehmen. Wer weiß schon, was nach den Amerikanern kommt? Für Döhr deutet alles darauf hin, dass die Amerikaner sich verabschieden werden. Kommt auf dem erweiterten Flugplatz dann einer der größten deutschen Frachtflughafen? Kommt das Luftfracht-Drehkreuz der Post-Tochter DHL, das für den Hahn gerade eine Absage kassiert hat? Oder die Nato? An Spekulationen mangelt es nicht in Binsfeld. Und auch nicht an Hoffnung. "Vielleicht erreichen wir doch noch, dass der Grundbucheintrag zurückgenommen wird", meint Günter Schneider, dritter noch verbliebener Kläger beim OLG. Doch gibt er zu: "Wir kämpfen auf dem Zahnfleisch."



aus dem Archiv der Woche 37, Rubrik Politik
Flugverkehr über der Eifel nahm zu
 

Der NRW-Eifel-Bundestagsabgeordnete Dr.Wolf Bauer von der CDU bat im April des Jahres 2003 das Bundesverkehrsministerium, ihn mit Informationen zum Flugverkehrsaufkommen über der Eifel, in Schleiden, Hellenthal, Kall, Nettersheim und Dahlem zu versorgen. Zunächst hatte das Verkehrsministerium in Berlin ihn mit der Antwort „keine überproportionale Zunahme“ abzuspeisen versucht.

 

Aber CDU-Mann Bauer bliebt hartnäckig und verlangte die konkreten Überflugzahlen für Freitag, den 6. April 2001. Dieser Termin war von den betroffenen Bürgermeistern der entsprechenden Kommunen vorgeschlagen worden.

 

Das Material, das schlussendlich Bauer zugeschickt wurde, zeigt, dass die Beschwerden der Bürger über zunehmenden Fluglärm gerechtfertigt sind. Aus den Flugspuren des 6. April 2001 ergibt sich in einem Raster von 10 Kilometern rund um die Stadt Schleiden, dass ein Anstieg der Überflugzahlen gegeben ist.

 

Überflogen Anfang 1998 pro Tag noch etwa 15 zivile Flugzeuge die Region, so waren es am 8. April 2001 immerhin 21. Darüber hinaus lässt sich eine Verschiebung der Hauptflugrouten erkennen. Die Maschinen fliegen heute primär über Schleiden, Hellenthal und Kall, während 1998 die Flugstraße noch neben diesen Orten vorbei lief. Über die Hälfte der Flüge ist morgens und abends. Konkret sind auf dem Flugraster des 6. April 2001 zwischen 0.00 und 1.00 Uhr drei Flugzeuge über Schleiden auszumachen. Zwischen 3.00 und 4.00 Uhr sind es vier Maschinen, zwischen 5.00 und 6.00 Uhr überquerte nur ein einziges Flugzeug den Südkreis der Eifel. Im Verlauf des Tages kam es zu fünf weiteren Überflügen. Zwischen 20.00 und 0.00 Uhr dröhnten dann jedoch noch einmal acht Maschinen über den Südkreis der NRW-Eifel hinweg.

 

Bauer nimmt das Thema Fluglärm für die NRW-Eifel seit Jahren ernst. Er baggert und baggert. Und was machen unsere Bundestags- und Landtagsabgeordneten in der RLP-Eifel? Sie ignorieren offensichtlich das Thema komplett. Aus Parteidisziplin? Fraktionszwang und Co.?

 

Wir hier in der RLP-Eifel sind durch ansteigenden Fluglärm mehr gebeutelt als die NRW-Eifel. Spangdahlem lässt vehement grüßen. Wir hoffen, dass Sie den EAZ-Artikel in einer der letzten Ausgaben gelesen haben. Es kann doch nicht wahr sein, dass manche Politiker und Behördenmenschen das Thema des ansteigenden Fluglärms damit kaschieren, dass erst 2005 noch dramatisch mehr Fluglärm über unsere Eifel-Landschaft niderergehen wird. Wann wehren wir uns eigentlich? Wo bleiben unsere Landtags- und Bundestagsabgeordneten? Und wo bleibt denn unsere Tageszeitungspresse und das Radio? Muss wieder einmal zu wichtigen Themen die Eifel-Zeitung das einzigste Organ zum Nutzen der Eifel-Bevölkerung sein, so wie es schon seit Jahren beim Thema der katastrophalen Windkraftindustrieanlagen ist? Ist in Rheinland-Pfalz seit Jahren eigentlich die Politik gleichgeschaltet gegen die Interessen der Eifel-Bevölkerung?

 

Auch hier sei noch einmal gesagt, dass das Jahrzehnte dauernde Drama-Thema A1-Realisierung grüßen lässt. Kleinste Hoppelschritte helfen wenig. Schon vor über 30 Jahren wurden Unternehmer aus NRW von RLP-Politikern und Behördenleitern in die RLP-Eifel gelockt mit dem Hinweis, dass in wenigen Jahren die A1 von Daun, Gerolstein und Co. in Richtung NRW befahrbar sein würde. Diese Aussagen sind aus heutiger Sicht nicht nur unlauterer Wettbewerb, sondern waren unverschämt. Aber Politiker und manche Beamte glauben offensichtlich, dass sie ungestraft Märchen erzählen dürfen. Die stetig sinkende Wahlbeteiligung zeigt den großen Politikunmut der Bevölkerung. Die meisten Politiker haben daraus aber noch keine Schlüsse gezogen, weil sie es nicht wahrhaben wollen, dass der Bürger vielen Politikern nicht mehr über den Weg traut.

 

 
     
diesen Artikel finden Sie in unserer gedruckten Ausgabe Nr: 37 in der Rubrik: Politik

 

19.06.2003                    Lärmmessungen in Binsfeld

                     
Deutscher Fluglärmdienst e.V.
Mitglied in der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V.

 Binsfeld 2 ist ONLINE

 
 

17.06.2003 19:37

US-Militärs auf gepackten Koffern
 

Osteuropäer buhlen um die Gunst der GIs - Erste Verlegungen angekündigt

Von unserem Redakteur
ROLF SEYDEWITZ
 

TRIER. Ami goes east: Das amerikanische Militär macht seine Ankündigung wahr, Einheiten von West- nach Osteuropa zu verlegen. Davon betroffen sind Teile der Luftwaffenstützpunkte Ramstein und Mildenhall in England. Die Airbase Spangdahlem bleibt offenbar verschont.

 

US-Soldaten hissen auf der Airbase Spangdahlem die Flagge ihres Landes. Daran wird sich vorerst nichts ändern: Von Verlegungen nach Osteuropa ist der Luftwaffenstützpunkt offenbar nicht betroffen.Foto: TV -Archiv/Kimmling
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Paradiesische Übungsmöglichkeiten rund um die Uhr und wenige bis gar keine Restriktionen - mit solch verlockenden Versprechungen buhlen osteuropäische Länder wie Polen, Ungarn, Rumänien oder Bulgarien schon seit längerem unverhohlen um die Gunst der amerikanischen Militärs. Jetzt sieht es so aus, als hätte das kontinuierliche Werben Erfolg. General Gregory Martin, im pfälzischen Ramstein stationierter Kommandeur der US-Luftwaffe in Europa, kündigte diese Woche gegenüber der Militärzeitung "Stars and Stripes" an, "in naher Zukunft" drei Einheiten nach Osteuropa zu verlegen: das so genannte Delta Squadron, zwölf in Ramstein stationierte C-130 Frachtflugzeuge, sowie zwei Einheiten U-2 (Aufklärer) und RC-135-Tankflugzeuge, die derzeit noch im englischen Mildenhall beheimatet sind. "Wir wollen die Verlegung und suchen nur noch nach geeigneten Stützpunkten", zitiert "Stars and Stripes" den Airforce-General. Über einen Mangel an Angeboten muss sich Martin keine Gedanken machen. Als ein heißer Anwärter gilt der Flugplatz Sarafovo an der bulgarischen Schwarzmeerküste. Den nutzten die Amerikaner bereits für Zwischenstopps zum Auftanken während des Irak-Kriegs. Ein Ausbau - kein Problem. Laut General Martin haben die bulgarischen Behörden bereits signalisiert, große Flächen um das Flugplatzgelände herum "zur militärischen Entwicklung" freizugeben.

Spangdahlem steht offenbar nicht zur Disposition

Ähnlich attraktive Bedingungen finden die GIs nach Meinung des Oberkommandierenden auch im rumänischen Mihail Kogalniceanu vor. Der Militärflugplatz liegt ebenfalls nahe der Schwarzmeerküste und wurde von den Amerikanern bereits während des Irak-Krieges genutzt. Aber auch in Polen, Ungarn oder der Slowakei hat Gregory Martin Stützpunkte ausgemacht, die dauerhaft oder nur vorübergehend als Trainingsgelände für die Air Force in Frage kommen. Als Kandidaten für solche Trainingsaufenthalte in Osteuropa hat der General laut "Stars and Stripes" auch die beiden in Spangdahlem stationierten F 16-Staffeln auf der Liste.

"Das ist nichts Besonderes", wehrt US-Hauptquartier-Sprecher Wolfgang Hofmann Vermutungen ab, dabei handele es sich womöglich um den "Anfang vom Ende" der Eifel-Airbase. MehrwöchigeTrainingsaufenthalte der Piloten in anderen Ländern seien schon jetzt "absolut nichts Ungewöhnliches", sagt Hofmann. "Das läuft eine Zeit lang, und dann läuft es wieder aus." Spangdahlem stehe dadurch nicht zur Disposition. Nach Meinung von Hofmann wird von der Verlegung in Richtung Osteuropa ohnehin stärker die amerikanische Armee als die Luftwaffe betroffen sein. "Ein Panzer in Münster ist überflüssig", sagt der Sprecher des Airforce-Hauptquartiers, "der steht besser am Schwarzen Meer. Aber bei einem Flugzeug ist es egal, wo man es stationiert." Keinesfalls gleichgültig ist laut Hofmann dagegen gerade den Angehörigen der amerikanischen Luftwaffe, "wie sie untergebracht sind". Wenn auf einem Stützpunkt außerhalb der Vereinigten Staaten ein gewisser Standard nicht geboten werde, finde man keine Freiwilligen. Um diesen Komfort zu erreichen, müsse auf einer neuen Airbase aber zunächst einmal viel Geld investiert werden.

Millionenschwere Investitionen in den letzten Jahren könnten womöglich auch Grafenwöhr das Überleben als US-Stationierungsort sichern. In der oberpfälzischen Kleinstadt betreibt die US-Armee den größten und modernsten Truppenübungsplatz in Europa. Weil die Trainingsmöglichkeiten der Militärs dort zwar top, aber durch diverse Auflagen deutscher Behörden eingeschränkt sind, wurde "Stars and Stripes" zufolge bereits über eine Verlegung nach Bulgarien oder Rumänien nachgedacht. Nur die "wahnsinnig hohen Kosten" schreckten die Amerikaner bislang davon ab, die Umzugswagen zu bestellen.

23.04.2003 18:07

"Zweifelhafter Versuch"
 

Interessengemeinschaft "Bürger für Bürger" hält "Skyguard" für unbrauchbar

 

DAUN. (red) Schwere Vorwürfe gegen das Militär erhebt die Interessengemeinschaft "Bürger für Bürger". In Reaktion auf den TV -Artikel "Schwarze Schafe des Himmels im Blick" (14. April) bewerten sie die Überwachungsstation "Skyguard" als unwirksam.

 

Kein gutes Haar lässt die Interessengemeinschaft "Bürger für Bürger" (IG) an dem fünf Millionen Euro teuren "Skyguard"-System, mit dem die Luftwaffe im Auftrag des Verteidigungsministeriums den militärischen Flugverkehr überwacht.

"Das ist ein zweifelhafter Versuch, so genannten Tiefflieger auf die Schliche zukommen", schreiben 13 Unterzeichner vornehmlich aus dem Kreis Daun in einem Brief an die Redaktion.

Die IG kritisiert, dass selbst ertappte "Übeltäter" am Ende einen Grund für ihr Verhalten hätten - nämlich eine Sondererlaubnis. "Nichts und niemand hindert die Piloten daran, wenn sie im Tiefflug mit einem ohrenbetäubenden Lärm die Bevölkerung quälen." Das grenze an Körperverletzung.

Nicht die Flughäfen in Büchel und Spangdahlem per se, sondern das Verhalten der einzelnen Piloten sei häufig Grund zur Klage. "Und für jene hat die Bundesregierung 1991 ohne Mitspracherecht der Bevölkerung über der Region einen einzigartigen Spielplatz geschaffen", lautet die Kritik. Der Flugverkehr über der Eifel sei dank der drei verschiedenen Flugübungszonen so stark.

Die IG, zu ihr gehört zum Beispiel Peter Kühbach aus Kelberg, wehrt sich dagegen, nur den Tiefflug im Auge zu haben. Der militärische Flugverkehr habe insgesamt deutlich zu genommen. Amerikanische Piloten würden bei Manövern mit ihren so genannten Warzenschweinen, den Panzerjägern A 10, oftmals bis zu 45 Minuten über einem Ort kreisen.

Die Unterzeichner werfen dem Militär eine Irreführung der Bevölkerung vor.

"Es muss deutlich gemacht werden, dass für den Lärm nicht entscheidend ist, welche Flughöhe die Maschinen fliegen, sondern welche Flugmanöver diese abhalten. Und in unserer Region ist alles erlaubt, was ein Flugzeug kann." Auch die Flughöhe von 300 Metern, die für das "Skyguard"-System relevant ist, könne mit einer Sondererlaubnis unterschritten werden. "Gemessene Lärmpegel anhaltend über 90 Dezibel sind in unseren Augen vorsätzliche Körperverletzung", argumentieren Kühbach und seine Mitstreiter.

Unverständlich sei, dass die "regionalen Politiker" abwiegeln würden und tatenlos seien. "Proteste aus der Region und auch Anzeigen gegen Piloten werden nicht weiterverfolgt." Das Resümee der IG: "Die Menschen in der Region werden mit diesem Problem alleine gelassen."


13.04.2003 17:37

Schwarze Schafe des Himmels im Blick
 

Bundeswehr-Überwachungsstation "Skyguard" beobachtete eine Woche vom Radersberg aus Flugbewegungen - Nur ein Vergehen

Von unserem Mitarbeiter
HELMUT GASSEN
 

DOCKWEILER. Fluglärm stört die Menschen. Gerade in der Eifel mit ihren zwei Militärflugplätzen in Büchel und Spangdahlem spielt das Thema eine große Rolle. Zur Überwachung des militärischen Flugverkehrs wird regelmäßig das "Skyguard"-System eingesetzt. Jetzt war es eine Woche am Radersberg bei Dreis stationiert.

 

Egon Hellmann vom Bedienungspersonal erklärt dem Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Hillesheim, Helmut Schmitz, die Funktionsweise von "Skyguard".Foto: Helmut Gassen
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"Skyguard is watching you". Das Bedienungspersonal des Tiefflug-Überwachungssystems trägt den Schriftzug als Aufnäher auf seinen Overalls. Übersetzt heißt das so viel wie: Der Himmelswächter hat ein Auge auf dich.

Für eine Woche war das fünf Millionen Euro teure System, von dem die Luftwaffe vier Einheiten besitzt, erneut in der Eifel, um den militärischen Flugverkehr zu überwachen.

Wenn Kampfflugzeuge wie die amerikanische F-16, der langsamere aber aufdringlich pfeifende Panzerjäger A 10, der auch Warzenschwein genannt wird, oder der deutsche Tornado in relativ niedriger Höhe über die Dörfer und Städte düsen, dann reißt bei manchem Bürger der Geduldsfaden.

Eine Beschwerde über den Fluglärm beim Luftwaffenamt (Telefon 0800/8620730) kann zwar die Gemüter vorerst beruhigen, aber ob sie auch schnell einen Erfolg bringt, ist nicht unbedingt sicher.

Sicher ist aber, dass die heimliche Überwachung der schnellen Jets seit mehr 20 Jahren mit dem Luftpolizisten "Skyguard" manchen Piloten von einer unerlaubten Abweichung der vorgeschriebenen Flughöhe abschreckt.

Zum Radersberg eingeladen waren nun die Bürgermeister und Vertreter der anliegenden Verbandsgemeinden. Der Einsatzleiter Oberstleutnant Peter Blüthgen erläuterte Klaus Jansen (Kreis), Karl Häfner (Verbandsgemeinde Kelberg), Werner Ehrlich (VG Ulmen), Matthias Pauly (VG Gerolstein), Friedbert Wißkirchen (VG Daun) und Helmut Schmitz (VG Hillesheim) die Funktionsweise des Überwachungssystems und zeigte, wie es eingesetzt wird.

Der elektronische Himmelswächter prüft mit Hilfe eines Such- und Folgeradars Höhe und Geschwindigkeit und verfolgt und filmt das angepeilte Flugzeug per Hochleistungskamera mit einer Brennweite von 4,2 Metern. So ist es der Himmelspolizei ein Leichtes, Flugzeug, dessen Stützpunkt und den Piloten ausfindig zu machen.

"Eine gute Flugdisziplin ist generell bei den Piloten gegeben, ,Helden der Lüfte' werden von vornherein aussortiert, aber schwarze Schafe gibt es immer", sagt der frühere Pilot Blüthgen. Pro Jahr werden im Auftrag des Verteidigungsministeriums 3000 Aufzeichnungen gemacht, denn die vier Systeme sind 51 Wochen im Jahr im Einsatz in ganz Deutschland.

In einem Radius von 20 Kilometern erfasst das System bis zu einer Höhe von zehn Kilometern alle Flugbewegungen. Relevant für das Überwachungssystem ist aber nur die Tiefflugzone von 300 bis 450 Meter.

60 Prozent weniger Tiefflüge über der Eifel

Die Anzahl der Tiefflüge ist laut Blüthgen in den vergangenen 20 Jahren gesunken. Flogen die Piloten aus Deutschland, der DDR, USA, aus Kanada und Großbritannien 1980 noch 130 000 Stunden tief, so waren es 1996 noch 14 000 Stunden. Viele Tiefflüge der Luftwaffe wurden nach Kanada und ans Mittelmeer verlegt, und die Kanadier und Briten sind abgezogen. In der Eifel, einer besonders aktiven Tiefflugzone mit überdurchschnittlich viel militärischem Flugverkehr, sei der Wert immerhin um 60 Prozent gesenkt worden.

Für 2002 vermeldete Oberstleutnant Blüthgen zwölf Verstöße gegen Tiefflug. Am Radersberg "erwischte" es am vierten Tag eine F-16, die kontinuierlich unter der vorgegebenen Mindestflughöhe flog. Ob auf den Piloten eine disziplinarische Bestrafung zukommt, ist aber noch nicht sicher. Sollte der Pilot eine Ausnahmegenehmigung besessen haben, um etwa technische Geräte zu prüfen, gibt es keine Bestrafung.

 

13.04.2003 14:28

Dockweiler: Kaum Verstöße gegen Tiefflug in der Eifel gemessen
 

 (mh) Derzeit wird der militärische Flugverkehr in der Eifel mit Hilfe des "Skyguard"-Systems der bundeswehr überwacht. Für eine Woche wurde es am Radersberg bei Dreis stationiert. Verstöße wurden so gut wie nicht registriert. Am Freitag fiel lediglich eine F-16 auf, da sie sich kontinuierlich unter der Mindestflughöhe bewegte. 2002 wurden im Überwachungsgebiet zwölf Verstöße gemessen.
12.04.2003

Ansichten von Binsfeld